Die Online-Redaktion des WDR wandte sich mit einigen Fragen an die Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Hier vorab die Fragen des Senders sowie die Antworten aus der Geschäftsleitung des Unternehmens. Das Interview führte der freie Journalist Markus Rinke mit dem Prokuristen des Unternehmens, Frank Drescher.
Leider befinden Sich in dem online unter http://www1.wdr.de/themen/panorama/abmahnwelle100.html durch den WDR veröffentlichten Artikel einige Falschaussagen, die wir an dieser Stelle richtig stellen müssen.
- Der im Bericht genannte Herr Detlinger ist nicht von einer Inkasso-Mahnung unseres Hauses betroffen. Es scheint sich hier um eine Erfindung des Senders bzw. im dazugehörigen TV-Bericht um eine gestellte Situation zu handeln. Diese Annahme wird dadurch noch deutlicher, dass der dargestellte Internetnutzer einmal als Robert Detlinger und einmal als Georg Detlinger bezeichnet wird.
- Das im Artikel abgebildete und nicht ausreichend anonymiserte Inkasso-Schreiben betrifft eine ganz andere Person. Diese heisst nicht Detlinger und stammt auch nicht aus Bielefeld.
Es entsteht nun hier der Eindruck, dass der WDR sich seine Geschichten selbst schreibt, sofern die Wirklichkeit nicht spektakulär genug ist.
Die Fragen, die der WDR schriftlich gestellt hatte, und die die Deutsche Zentral Inkasso GmbH auch zeitnah beantwortet hat, möchten wir hier gerne wiedergeben, leider wurden nur kurze Auszüge davon im Pressebericht verwendet:
Frage: Den Mahnungen werden Gerichtsurteile, zum Beispiel des Amtsgerichts Detmold, beigefügt. Ihnen wird vorgeworfen, dass das unseriös sei, da es sich bei der Entscheidung des Amtsgerichts um einen Einzelfall handelt, der nicht übertragbar sei. Wie sehen sie das?
Antwort: Das beigefügte Urteil des Amtsgerichts Detmold ist ein Beispielurteil, das einen speziellen Kunden betrifft. Wir als Inkassounternehmen verstehen uns als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Daher ist es unsere Aufgabe, den Schuldner auch auf die Risiken des Nicht-Zahlens hinzuweisen. Wer eine Forderung ignoriert, riskiert einen Prozess, der dann im Verlierensfall mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen kann. Dessen sollte man sich bewusst sein. Günstiger ist es daher, die Forderung zzgl. der Inkassogebühren zu begleichen. Mit dem Versand dieses Urteils treten wir ausserdem der gezielten Falschinformation durch Verbraucherzentralen und Internet-Foren entgegen. Das beigefügte Urteil beweist: 1. die angemahnten Forderungen werden gerichtlich durchgesetzt, d.h. es kommt zu teuren Gerichtsverfahren bei Nicht-Zahlung, und 2. die Gerichte entscheiden im Sinne der Anbieter (auch wenn Verbraucherzentralen dies nicht wahrhaben wollen).
Frage: Wie weit wird geprüft, ob die Forderungen Ihrer Mandanten berechtigt sind?
Antwort: Vor Übernahme eines neuen Mandats wird die grundsätzliche Berechtigung der übergebenen Forderungen rechtlich bis in Detail durch uns geprüft. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH übernimmt nur rechtlich einwandfreie Mandate. Dies bedeutet, dass die Forderungen von Gerichten bestätigt werden mussten. Aus diesem Grund werden durchaus auch Mandate abgelehnt.
Frage: Wie hoch ist der Anteil der angeschriebenen Menschen, der Ihren Forderungen nachkommt?
Antwort: Mit dem absolut überwiegenden Teil der Kunden kann eine Einigung erzielt werden. Dazu muss man wissen, dass die meisten Zahlungsstörungen nicht durch aufgehetzte Internet-Nutzer entstehen, sondern viele Menschen das Geld nicht zur Verfügung haben. Zusammen mit diesen erarbeiten wir Ratenzahlungen oder Stundungen, so dass nach einer Weile das Problem aus der Welt ist. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind zum Glück für alle Beteiligten die Ausnahme – aber es gibt sie natürlich auch.
Frage: Sie weisen darauf hin, den BDIU zu unterstützen. Dieser distanziert sich jedoch und erklärt, dass es fraglich sei, dass das Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkomme. Bitte erläutern sie diese Diskrepanz.
Antwort: Wir hatten persönlich zu keinem Zeitpunkt Kontakt mit dem BDIU. Wir unterstützen die Ziele dieser Organisation und erfüllen die selbstgesteckten Regeln der Berufsausübung eher mehr als erforderlich – und das gerne. Die Mitgliedschaft in Vereinen dagegen halten wir nicht für notwendig – daher haben wir uns auch dort nie um Aufnahme bemüht. Wer sich einem Verein anschliesst, der unterstützt automatisch alle anderen Mitglieder – und ehrlich gesagt: es gibt in Deutschland Inkasso-Unternehmen, mit denen möchten Sie nicht in einem Verein sein.
Diese Antworten wurden wie erwähnt nicht veröffentlicht. Wir wissen journalistische Freiheit zu schätzen, allerdings muss man immer auch berücksichtigen, dass journalistische Veröffentlichungen nie objektiv sind, sondern immer die Handschrift des Autors und damit dessen Sicht der Dinge widerspiegeln. Aus diesem Grund hoffen wir, mit diesem Beitrag auch einen etwas anderen Blickwinkel auf die Sachlage geben zu können.