Deutsche Zentral Inkasso GmbH unterstützt Kinderkrebshilfe

Das soziale Engagement der Deutschen Zentral Inkasso GmbH wird durch eine Spende an die Deutsche Krebshilfe e.V fortgeführt. In der jüngsten Vergangenheit wurde bereits mit der Ronald McDonald’s Kinderhilfe eine vorbildliche karitative Einrichtung unterstützt. Weitere Informationen: http://deutschezentralinkasso.wordpress.com/2011/07/17/deutsche-zentral-inkasso-gmbh-fordert-ronald-mcdonalds-kinderhilfe/

 Die Deutsche Krebshilfe e.V. hilft mit ihrem Einsatz effektiv bei der Behandlung von Krebs. [https://www.krebshilfe.de/]. Dies reicht von der Förderung der Krebsforschung selbst, bis hin zu unterstützenden Maßnahmen der Palliativpflege von Kindern und Erwachsenen. Grund genug für die Deutsche Zentral Inkasso GmbH, diese Einrichtung mit einer 4-stelligen Spende zu unterstützen.

 Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH gehört zu den größten deutschen Inkassounternehmen mit Schwerpunkt E-Commerce und Telekommunikation. Das Unternehmen nimmt die gesellschaftliche Aufgabe der Förderung und Hilfe bedürftiger Menschen sehr ernst.

 „Es ist uns wichtig nicht nur als Unternehmen zu wachsen, sondern auch unseren gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Es ist mir daher ein persönliches Anliegen dort Hilfe zu leisten, wo sie wirklich gebraucht wird. Mit der Förderung der Deutschen Krebshilfe wollen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten mithelfen, Leiden zu mildern“, so Bernhard Soldwisch, Geschäftsführer der Deutschen Zentral Inkasso GmbH.

 Mehr Informationen zum Unternehmen: http://www.deutsche-zentral-inkasso.de

 

Pressekontakt: Frank Drescher

DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH
Bundesallee 47
D- 10715 BERLIN

www.deutschezentralinkasso.wordpress.com

Tel.: +49 (0) 180 5 – 101 062*
Fax.: +49 (0) 180 5 – 101 068*
* Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min


 

Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Inkassounternehmen darf weiterhin Forderungen einziehen

Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig.

Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte.

Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat der Klage stattgegeben. Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Widerruf der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister lägen nicht vor. Es sei nicht dauerhaft zu unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zum Nachteil des Rechtsverkehrs gekommen. Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bestehe keine Verpflichtung, vor jeder Einleitung von Inkassomaßnahmen, etwa dem Versand eines Mahnschreibens, eine Einzelfallprüfung durchzuführen, ob die jeweilige Forderung auch bestehe. Die Klägerin habe dargelegt, dass sie eine Einzelfallprüfung dann vornehme, wenn sie auf Grund entsprechender Hinweise Anlass dazu habe. Soweit es im Einzelfall begründete Beschwerden gegeben habe, seien diese jedenfalls mit Blick auf den Geschäftsumfang kein Grund, von einer dauerhaft unqualifizierten Tätigkeit der Klägerin auszugehen. Zudem habe es die Präsidentin des Kammergerichts unterlassen, vor dem Widerruf zunächst ein milderes, weniger stark in das Grundrecht der Klägerin auf Berufsfreiheit eingreifendes Mittel, etwa eine Auflage, zu prüfen.

Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.

Urteil der 1. Kammer vom 25. August 2011 (VG 1 K 5.10)

Quelle: http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20110825.1605.356247.html


Deutsche Zentral Inkasso GmbH : Gegendarstellung zu WDR-Bericht

Die Online-Redaktion des WDR wandte sich mit einigen Fragen an die Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Hier vorab die Fragen des Senders sowie die Antworten aus der Geschäftsleitung des Unternehmens. Das Interview führte der freie Journalist Markus Rinke mit dem Prokuristen des Unternehmens, Frank Drescher.

Leider befinden Sich in dem online unter http://www1.wdr.de/themen/panorama/abmahnwelle100.html durch den WDR veröffentlichten Artikel einige Falschaussagen, die wir an dieser Stelle richtig stellen müssen.

  1. Der im Bericht genannte Herr Detlinger ist nicht von einer Inkasso-Mahnung unseres Hauses betroffen. Es scheint sich hier um eine Erfindung des Senders bzw. im dazugehörigen TV-Bericht um eine gestellte Situation zu handeln. Diese Annahme wird dadurch noch deutlicher, dass der dargestellte Internetnutzer einmal als Robert Detlinger und einmal als Georg Detlinger bezeichnet wird.
  2. Das im Artikel abgebildete und nicht ausreichend anonymiserte Inkasso-Schreiben betrifft eine ganz andere Person. Diese heisst nicht Detlinger und stammt auch nicht aus Bielefeld.

Es entsteht nun hier der Eindruck, dass der WDR sich seine Geschichten selbst schreibt, sofern die Wirklichkeit nicht spektakulär genug ist.

Die Fragen, die der WDR schriftlich gestellt hatte, und die die Deutsche Zentral Inkasso GmbH auch zeitnah beantwortet hat, möchten wir hier gerne wiedergeben, leider wurden nur kurze Auszüge davon im Pressebericht verwendet:

Frage: Den Mahnungen werden Gerichtsurteile, zum Beispiel des Amtsgerichts Detmold, beigefügt. Ihnen wird vorgeworfen, dass das unseriös sei, da es sich bei der Entscheidung des Amtsgerichts um einen Einzelfall handelt, der nicht übertragbar sei. Wie sehen sie das?

 Antwort: Das beigefügte Urteil des Amtsgerichts Detmold ist ein Beispielurteil, das einen speziellen Kunden betrifft. Wir als Inkassounternehmen verstehen uns als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner. Daher ist es unsere Aufgabe, den Schuldner auch auf die Risiken des Nicht-Zahlens hinzuweisen. Wer eine Forderung ignoriert, riskiert einen Prozess, der dann im Verlierensfall mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen kann. Dessen sollte man sich bewusst sein. Günstiger ist es daher, die Forderung zzgl. der Inkassogebühren zu begleichen. Mit dem Versand dieses Urteils treten wir ausserdem der gezielten Falschinformation durch Verbraucherzentralen und Internet-Foren entgegen. Das beigefügte Urteil beweist: 1. die angemahnten Forderungen werden gerichtlich durchgesetzt, d.h. es kommt zu teuren Gerichtsverfahren bei Nicht-Zahlung, und 2. die Gerichte entscheiden im Sinne der Anbieter (auch wenn Verbraucherzentralen dies nicht wahrhaben wollen).

Frage: Wie weit wird geprüft, ob die Forderungen Ihrer Mandanten berechtigt sind?

Antwort: Vor Übernahme eines neuen Mandats wird die grundsätzliche Berechtigung der übergebenen Forderungen rechtlich bis in Detail durch uns geprüft. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH übernimmt nur rechtlich einwandfreie Mandate. Dies bedeutet, dass die Forderungen von Gerichten bestätigt werden mussten. Aus diesem Grund werden durchaus auch Mandate abgelehnt.

 

Frage: Wie hoch ist der Anteil der angeschriebenen Menschen, der Ihren Forderungen nachkommt?

Antwort: Mit dem absolut überwiegenden Teil der Kunden kann eine Einigung erzielt werden. Dazu muss man wissen, dass die meisten Zahlungsstörungen nicht durch aufgehetzte Internet-Nutzer entstehen, sondern viele Menschen das Geld nicht zur Verfügung haben. Zusammen mit diesen erarbeiten wir Ratenzahlungen  oder Stundungen, so dass nach einer Weile das Problem aus der Welt ist. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind zum Glück für alle Beteiligten die Ausnahme – aber es gibt sie natürlich auch.

 

Frage: Sie weisen darauf hin, den BDIU zu unterstützen. Dieser distanziert sich jedoch und erklärt, dass es fraglich sei, dass das  Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkomme. Bitte erläutern sie diese Diskrepanz.

 

Antwort: Wir hatten persönlich zu keinem Zeitpunkt Kontakt mit dem BDIU. Wir unterstützen die Ziele dieser Organisation und erfüllen die selbstgesteckten Regeln der Berufsausübung eher mehr als erforderlich – und das gerne. Die Mitgliedschaft in Vereinen dagegen halten wir nicht für notwendig – daher haben wir uns auch dort nie um Aufnahme bemüht. Wer sich einem Verein anschliesst, der unterstützt automatisch alle anderen Mitglieder – und ehrlich gesagt: es gibt in Deutschland Inkasso-Unternehmen, mit denen möchten Sie nicht in einem Verein sein.

Diese Antworten wurden wie erwähnt nicht veröffentlicht. Wir wissen journalistische Freiheit zu schätzen, allerdings muss man immer auch berücksichtigen, dass journalistische Veröffentlichungen nie objektiv sind, sondern immer die Handschrift des Autors und damit dessen Sicht der Dinge widerspiegeln. Aus diesem Grund hoffen wir, mit diesem Beitrag auch einen etwas anderen Blickwinkel auf die Sachlage geben zu können.

Strafanzeige gegen Verbraucherzentrale

Aufgrund einer Meldung auf dem Online-Portal der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Deutsche Zentral Inkasso GmbH am heutigen Donnerstag, den 11. August 2011 Strafanzeige gegen die Verbraucherzentrale Niedersachsen, insbesondere dort gegen den verantwortlichen Geschäftsführer Olaf Weinel erstattet. Dieser Artikel ist auf der Webseite der Verbraucherschutzzentrale mehrfach verlinkt und überschrieben mit „Inkassomafia schlägt wieder zu!“

Hierdurch wird dem unbefangenen Leser nahegelegt, dass es sich bei uns um eine kriminelle Organisation handelt. Es besteht daher gegen die Verantwortlichen der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen e.V. der dringende Tatverdacht der üblen Nachrede, Verleumdung und falschen Verdächtigung.

Geschäftsführer Bernhard Soldwisch: „Die Verbraucherzentralen scheinen sich derzeit im Blindflug zu befinden. Es kann nicht sein, dass staatlich geförderte Organisationen derart ideologiegetrieben Hetzjagd auf Unternehmen machen. Tatsache ist, dass die Verbraucherzentralen – zumeist der Dachverband – bislang nur wettbewerbsrechtliche Maßnahmen gegen einzelne unserer Inkassokunden oder uns ergriffen haben. In den meisten Fällen liegen nicht einmal in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht rechtskräftige Entscheidungen vor. Strafverfahren – soweit es sie gab – sind bislang sämtlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. In diesem Zusammenhang von Mafia zu sprechen, steht den Verbraucherzentralen schlicht nicht zu – und verstößt gegen geltendes Recht.“

Deutsche Zentral Inkasso GmbH: Verhandlungstermin zur Inkasso-Lizenz am 25.8.2011

Mit Bescheid vom 15.09.2009 hatte das Kammergericht Berlin die am 05.05.2009 erteilte Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH als Inkasso-Unternehmen widerrufen und diese Entscheidung im Widerspruchsverfahren mit Bescheid vom 01.12.2009 nochmals bekräftigt.  Grund hierfür waren einige wenige Verbraucherschreiben, die das Kammergericht erreicht hatten. Fälschlicherweise gab es im Internet Einträge, die das Kammergericht als zuständige Stelle für solche Verbraucheranfragen publizierten, obwohl alleine die Deutsche Zentral Inkasso GmbH bei Rückfragen und Beschwerden zur Forderung Abhilfe schaffen kann.

Gegen die Bescheide des Kammergerichts vom 15.09.2009 und 01.12.2009 wurde seitens der Deutschen Zentral Inkasso GmbH eine Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingelegt. Die Begründetheit des Widerrufs der Inkasso-Lizenz wird nun erstinstanzlich am Verwaltungsgericht Berlin am 25.8.2011 um 11.00 Uhr verhandelt. Hier wird sich das Gericht mit der Frage befassen müssen, ob einige Beschwerden von juristischen Laien ausreichend sein können, einem vorbildlich geführten Unternehmen die Lizenz zu entziehen. Entgegen einiger unqualifizierter Annahmen wird es hierbei vorrangig um grundlegende Fragen zum Inkassowesen gehen, weshalb eine Entscheidung zu erwarten ist, die gegebenenfalls auf die gesamte Inkassobranche Auswirkungen haben wird.

Geschäftsführer Bernhard Soldwisch hierzu: „Die am Kammergericht eingegangenen Verbraucherschreiben wurden alle an uns weitergeleitet und hier sorgfältig geprüft. Sehr viele Schuldner haben versucht, durch das Kammergericht einen kostenlosen Rechtsrat zu erhalten, welchen das Kammergericht gar nicht erteilen darf. Bei den Beschwerden wurden nahezu alle Schuldner durch unser Inkasso-Unternehmen zu Recht gemahnt, da Sie einen vereinbarten Betrag schuldig geblieben waren. In einigen wenigen Fällen hatten Schuldner gerade an den Mandanten gezahlt, als die Forderung an uns übergeben wurde. Ein Inkasso-Vorgang ist für die meisten Menschen ein unangenehmes Erlebnis. Das Internet ist jedoch kein rechtsfreier Raum – auch online entstandene Forderungen müssen bezahlt werden. Wir gehen daher im vorliegenden Verfahren fest davon aus, dass ein Urteil nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gefällt werden wird – und die leidige Diskussion um die Inkasso-Lizenz sehr bald in unserem Sinne geklärt ist.“

Deutsche Zentral Inkasso GmbH unterstützt BDIU

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH weist darauf hin, dass das Unternehmen nicht Mitglied im BDIU e.V ist. Der BDIU ist die Interessenvertretung für viele deutsche Inkasso-Unternehmen.

In der Selbstdarstellung des BDIU heisst es:

„Im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. als berufsständischer Vereinigung sind 560 Inkassounternehmen organisiert. Sie decken etwa 90 Prozent des Marktes in Deutschland ab. Der BDIU überwacht die ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung seiner Mitglieder. Erkennt ein Mitgliedsunternehmen, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ausgewiesenes Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.“

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH unterstützt den selbst auferlegten Kodex des BDIU vollinhaltlich,  lehnt eine Mitgliedschaft jedoch weiterhin ab.

Geschäftsführer Bernhard Soldwisch: „Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH erfüllt selbstredend alle Richtlinien des Branchenverbands, teilweise werden diese von uns sogar über-erfüllt. Eine Mitgliedschaft kommt für uns jedoch nicht in Frage, da unter 560 Mitgliedern zwangsläufig auch Unternehmen vertreten sind, mit denen wir uns nicht identifizieren können und wollen. Beispielsweise lehnen wir gewisse Inkasso-Methoden grundsätzlich ab. Etliche deutsche Inkasso-Unternehmen arbeiten mit massivem Druck auf die Schuldner. Wir hingegen setzen lösungsorientiert auf Dialog um eine Zahlung zu erreichen.“

Falschberatung durch Verbraucherzentralen führt Verbraucher in die Kostenfalle

Berlin

Für viele Verbraucher ist der Gang zur Verbraucherzentrale der erste Schritt, wenn man sich mit einer vermeintlich unberechtigten Forderung konfrontiert sieht oder anderweitig in seinen Rechten als Verbraucher beschnitten fühlt. Doch in zahlreichen Fällen führt die Beratung durch die Verbraucherzentralen direkt in die Kostenfalle. Grund hierfür sind mangelnde Qualifikation der dortigen Mitarbeiter sowie einfache Überforderung angesichts der Vielzahl der zu bearbeitenden Fälle. Hierdurch ist eine seriöse Einzelfallprüfung in der Regel kaum mehr möglich.

Aufgrund der nach wie vor verbreiteten Gratismentalität im Internet reagieren viele Verbraucher verstört, wenn sie eine Rechnung für im Internet in Anspruch genommene Dienstleistung erhalten. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Forderungen aus Online-Handel und E-Commerce. Entgegen ständiger Rechtsprechung empfehlen Verbraucherzentralen oftmals das Ignorieren von Mahnungen für online bestellte Waren und Dienstleistungen.

Bernhard Soldwisch, Geschäftsführer der Deutschen Zentral Inkasso GmbH: „Wir haben regelmässig Fälle, in denen Verbraucher nach Falschberatung durch Verbraucherzentralen durch die jeweiligen Mandanten verklagt werden. Diese verlorenen Prozesse kosten den Verbraucher regelmässig mehrere Hundert bis 1000 Euro. Leider sind die Verbraucherzentralen fachlich und personell nicht zu einer seriösen Beratung in der Lage. Betroffene Verbraucher tun daher gut daran, Zahlungsaufforderungen sehr ernst zu nehmen, um weitere hohe Kosten zu vermeiden.“

DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH

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D- 10715 BERLIN

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* Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min

Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ist einer der führenden Anbieter für Forderungsmanagement im Bereich „E-Commerce“. Zu den Kunden der DOZ zählen zahlreiche Anbieter von Online-Dienstleistungen. Das Unternehmen versteht sich als vermittelnder Partner von E-Commerce-Unternehmen und deren Kunden. Oftmals werden außergerichtliche Wege gefunden, ein durch Zahlungsverzug getrübtes Kundenverhältnis wieder herzustellen.


Deutsche Zentral Inkasso: Der Weg zum Apfel

Deutsche Zentral Inkasso GmbH stellt Informationstechnologie auf Apple-Produkte um

Die Geschäftsleitung der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH hat sich dazu entschlossen, sukzessive das Computerequipment des Unternehmens komplett auf Apple Produkte umzustellen. Die Geräte laufen stabiler, sind innovativ zu bedienen und sind wesentlich wartungsfreier.

Durch das einwandfreie und klare Design der Apple Computer wird der optische Eindruck der Büroräume deutlich verbessert. Ein weiterer wichtiger Grund für die Umstellung ist die Integration des Computers in den Bildschirm. Dadurch wird Platz geschaffen und auch störende Kabel fallen weitgehend weg.

“Bei der Anschaffung sind Apple Produkte relativ teuer, doch durch die hervorragende Kompatibilität und Abstimmung der Geräte untereinander, der Zuverlässigkeit und Stabilität verbessert sich Arbeitsatmosphäre und -leistung zusätzlich”, so Bernhard Soldwisch, Geschäftsführer der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH.

Pressekontakt: Frank Drescher

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DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH nutzt Kooperation mit Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung als Teil der allgemeinen Sozialberatung, hilft Menschen mit Schuldenproblemen. Durch psycho-soziale und rechtliche Beratung werden den Schuldnern Wege aus der Schuldenfalle gezeigt, die diesen meist noch nicht bewusst sind.

Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH kommt Schuldnern, die sich einer Schuldnerberatung unterzogen haben mit Ratenzahlungen, Stundungen und in schweren Fällen auch mit dem Erlass von Mahngebühren oder Vergleichen entgegen.

„Der Schuldner weiß oftmals nicht, welche Möglichkeiten er hat, seine Rückstände in den Griff zu bekommen. Durch Aufklärung und Transparenz möchten wir überschuldeten Mitmenschen Wege aufzeigen, wie sie effektiv aus ihrer Schuldensituation herauskommen. Damit schaffen wir für viele einen Lichtblick am Ende des Schuldentunnels“, so Bernhard Soldwisch, Geschäftsführer der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH.

Eine sorgfältige Schuldnerberatung verhilft Schuldnern zu einem Perspektivenwechsel. Dadurch entsteht die Kraft, die für eine Verhaltensänderung notwendig ist – und damit eine Verbesserung der Lebenssituation.

DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH
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* Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min

Die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH ist einer der führenden Anbieter für Forderungsmanagement im Bereich „E-Commerce“. Zu den Kunden der DOZ zählen zahlreiche Anbieter von Online-Dienstleistungen. Das Unternehmen versteht sich als vermittelnder Partner von E-Commerce-Unternehmen und deren Kunden. Oftmals werden außergerichtliche Wege gefunden, ein durch Zahlungsverzug getrübtes Kundenverhältnis wieder herzustellen.

Offener Brief an Professor Hoeren – Internet-Abo-Unternehmen starten runden Tisch gegen Internet-Abzocke

Michael Burat (iContent GmbH, Webtains GmbH), Frank Drescher (OPM Media GmbH) und Bernhard Soldwisch (DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH) laden Professor Hoeren (Universität Münster) zum runden Tisch nach Rodgau ein. Hintergrund ist der von Professor Hoeren initiierte runde Tisch gegen Internetabzocke.

Hier der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Professor Hoeren,

wir begrüßen Ihr Engagement für Rechtssicherheit im E-Commerce. Als Anbieter kostenpflichtiger webbasierter Dienstleistungen für Endkunden sind wir selbstverständlich sehr an der Rechtssicherheit von online geschlossenen Verträgen interessiert.

Aus unserer Sicht jedoch gehen Ihre Aktivitäten derzeit in eine für Verbraucher sehr gefährliche Richtung: Anstatt über die klare Rechtslage aufzuklären, veranstalten Sie eine Treibjagd auf Unternehmen, die ordnungsgemäß geführt werden, ihrer Verantwortung gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Dienstleistern gerecht werden, Steuern bezahlen und sich an die geltenden Gesetze halten.

Anstatt das Bild eines verständigen Verbrauchers zu fördern, das von einem eigenverantwortlichen, denkenden und lesenden Verbraucher ausgeht, versuchen Sie durch einseitige und rechtlich unfundierte Propaganda Punkte zu machen – und das wider besseres Wissen aufgrund Ihres Bildungsvorsprungs!

Sie wissen selbst, dass ein Verbraucher, der Ihren Ratschlägen folgt, oftmals vor Gericht verliert. So geschehen beispielsweise am Amtsgericht Münster. Sie kennen den Fall. Die dortige Richterin ist übrigens nicht “dusselig”, wie Sie sagen – genauso wenig wie ihre zahllosen Richterkolleginnen und -kollegen an zahllosen anderen deutschen Amtsgerichten.

Wir fordern Sie daher auf, diese wichtigen Rechts- und Verbraucherfragen gemeinsam mit uns und Vertretern von Ermittlungsbehörden sowie Verbraucherorganisationen zu diskutieren und laden Sie deshalb an den runden Tisch!

So können Sie sich selbst davon überzeugen, dass Sie es mit uns nicht – wie von Ihnen behauptet – mit einer Mafia zu tun haben, sondern mit Unternehmern, denen ebenso an Rechtsfrieden gelegen ist wie Ihnen.

Wir bitten um Ihren Terminvorschlag im Laufe der nächsten Woche! Von Ihrer Zusage gehen wir aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Michael Burat (Icontent GmbH, Webtains GmbH)

Frank Drescher (OPM Media GmbH)

Bernhard Soldwisch (DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH)


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